Deutschland & Welt
Kommentar: EuGH rettet ein Stück der Privatsphäre
Jochen Magnus
Jochen Magnus
Jens Weber

Waren das überschaubare Zeiten, als Polizisten mit großen Kopfhörern und einem richterlichen Beschluss ausgestattet, in einer Vermittlungsstelle der Bundespost Telefongespräche belauschten und im Hintergrund die Relais klapperten! Als abgefangene Briefe vorsichtig geöffnet und gelesen wurden.

Lesezeit 1 Minute
Jochen Magnus zum Urteil des EuGH in Sachen Gmail & Co. Vor 20 Jahren Jahre wünschten die Behörden dann, mit „akustischer Wohnraumüberwachung“ ins ganz Private eindringen zu dürfen. Der „Große Lauschangriff“ sorgte nicht nur für Protest und Rücktritt der Justizministerin, sondern auch für ein Urteil des Verfassungsgericht: Es billigte dem Bürger zwar keinen vor staatlichem Zugriff komplett geschützten Raum zu, legte aber die Hürden ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region