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Kommentar: Das neue Waffenrecht scheitert an seinem Anspruch

Das Ziel muss klar sein: „Wenn ein deutscher Waffenhändler ungehindert Sturmgewehre nach Paris liefern kann, dann zeigt dies, dass die Zusammenarbeit der Behörden in Europa noch stark verbesserungswürdig ist.“ Dieses Zitat der sozialdemokratischen Europa-Abgeordneten Evelyne Gebhardt, die sich im Binnenmarktausschuss der EU-Volksvertretung mit dem neuen Waffenrecht befasst, dokumentiert den Anspruch, an dem die Reform gemessen werden muss – und an dem sie scheitert.

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Sicher, es mag notwendig sein, viele gute Errungenschaften des deutschen Gesetzes zu Waffenbesitz und -kontrolle nun auf europäischer Ebene zu verankern. Beispielsweise wird keineswegs überall verlangt, dass ein Waffenkäufer auch einen Ausweis vorlegt. Aber das sind Lappalien, die beim Kampf gegen den Terror eher von Ratlosigkeit als von Entschlossenheit zeugen. ...