Düsseldorf/Koblenz

Koblenzer Ex-Pilot verurteilt: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Weitergabe von Staatsgeheimnissen

Von dpa
Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf Foto: dpa

Weil sie einen geheimen Finanzplan des Verteidigungsministeriums herumgereicht haben, sind zwei Ex-Beschäftigte der Rüstungsindustrie zu Haftstrafen verurteilt worden.

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Für die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Rüstungsindustrie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 56-Jährige Ex-Journalist habe den geheimen Finanzplan des Bundesverteidigungsministeriums an einen befreundeten ehemaligen Kampfpiloten der Bundeswehr weitergegeben, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Freitag.

Der 60-Jährige ehemalige Pilot aus Koblenz, ebenfalls zur Tatzeit in der Rüstungsindustrie beschäftigt, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe arbeitslos geworden, der Ex-Pilot büßte zudem seine Pensionsansprüche ein.

Den detaillierten Finanzplan für einzelne Rüstungsprojekte hatte der 56-Jährige aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten bekommen, der im Verteidigungsausschuss saß. „Es versteht sich von selbst, dass jeder ausländische Geheimdienst ein großes Interesse an einem solchen Dokument hat“, sagte der Vorsitzende Richter.

Ob das 51 Seiten starke Dokument mit Rüstungsprojekten tatsächlich „an eine fremde Macht“ gelangt ist, blieb unklar. Darauf komme es aber auch nicht an: „Beiden Angeklagten war klar, dass es sich um ein Staatsgeheimnis handelte und die Gefahr besteht, dass eine fremde Macht darauf zugreifen könnte“, so der Richter. Ein Zeuge habe ausgesagt, für einen fremden Geheimdienst sei das Dokument wie „ein 6er im Lotto“.

Wer es im Abgeordnetenbüro kopiert hat, blieb ebenfalls ungeklärt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ließ das Dokument Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato zu. Eine Kopie war bei einer Routinekontrolle in einem der Unternehmen in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden worden. Beide Verteidiger hatten vergeblich Freisprüche gefordert.

Der ehemalige Kampfpilot aus Koblenz hatte ein Geständnis abgelegt und den Mitangeklagten aus Meckenheim bei Bonn belastet. Das Verfahren gegen einen dritten Verdächtigen war gegen Zahlung von 15 000 Euro Geldauflage eingestellt worden.

Das Oberlandesgericht hatte die Anklage zunächst nicht zugelassen, weil keine „konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ bestanden habe, hatte sich aber dem Bundesgerichtshof beugen müssen. dpa