Berlin

Bis zu 2000 Euro: Hilfe für Heizöl- und Pelletkunden

Von Martina Herzog
Symbolbild: Zwei Hände halten Holzpellets.
Symbolbild: Zwei Hände halten Holzpellets. Foto: picture-alliance/ dpa | Jens Büttner

Die Ampelfraktionen im Bundestag haben sich auf Entlastungen auch für Menschen geeinigt, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. Für Gas- und Stromkunden sind bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Nun soll auch ein Härtefallfonds für andere Heizarten kommen.

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„Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch.

Maximal 2000 Euro pro Haushalt

Nach einem Eckpunktepapier der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen – in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen. Welche Referenzpreise gelten, ist aber laut SPD noch nicht endgültig geklärt. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder Kohle betreibt, kann auf Unterstützung hoffen. Die Länder sollen das Geld vom Bund erhalten und sich um die Auszahlung kümmern.

Grundlage für die Auszahlung ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. „Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet“, erklärte Miersch.

In der Region Koblenz wird mehr Heizöl verbraucht als im Bundesschnitt

Bundesweit werden 52,1 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt, 23,5 Prozent mit Heizöl. Wie aus dem Mikrozensus 2018 hervorgeht, folgen dann Fernwärme (14,3 Prozent), Strom (3,8 Prozent) und Holz/Holzpellets (3,7 Prozent). Regional gibt es allerdings Unterschiede. So ist der Anteil von Heizöl in der statistischen Region Koblenz mit 33 Prozent deutlich höher als im Bundesschnitt, der Fernwärmeanteil mit nur 1,5 Prozent geringer. Der Gasanteil an Rhein und Mosel liegt etwa im statistischen Schnitt (52,9 Prozent), der Stromanteil leicht darüber (4,6 Prozent).

Auch beim Betrieb von Biogasanlagen gibt es Erleichterungen. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte: „Mit einem steigenden Anteil von erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogasanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann.“

„Sicherheitszuschlag“ für Biogasanlagen

Bei erneuerbaren Energien soll ein wichtiger Bestandteil der Erlöse abgeschöpft werden. Um dennoch einen wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, bekommen Betreiber für ihre Anlagen einen sogenannten Sicherheitszuschlag. Für Biogasanlagen soll dieser nun bei 9 statt wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen 7 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das ist laut FDP wegen im Vergleich zu Wind- und Solaranlagen höherer laufender Kosten besonders wichtig.

Wer in Deutschland Wind- oder Solarparks mit staatlicher Förderung bauen will, kann in Ausschreibungen Gebote abgeben. Bieter geben dabei an, welche Mindestvergütung sie für eine bestimmte Stromleistung erwarten. Die Bundesnetzagentur kann nun den Vergütungsrahmen für diese Gebote um 25 Prozent anheben.

Bei den Preisbremsen wird eine Regelung für Boni und Dividenden der betreffenden Unternehmen eingeführt. „Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Rohde. „Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz.“ Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen. Es geht auch nur um solche Zahlungen an leitende Funktionäre.