Berlin stoppt Vorratsdatengesetz: Kritik der EU-Kommission verzögert Verabschiedung um Monate

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Diskussion über Vorratsdatenspeicherung. Foto: Jens Büttner/Archiv

BERLIN Die Bundesregierung muss die für nächste Woche geplante parlamentarische Verabschiedung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung kurzfristig stoppen. Grund sind Vorbehalte der EU-Kommission. Das geht aus einem Dokument des Justizministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

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Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Frühestens danach wird das Gesetz verabschiedet werden können – ursprünglich war das bereits für Juli geplant.

Der Entwurf der Koalition zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter zehn Wochen lang bestimmte Verbindungsdaten anlasslos speichern müssen. In schwerwiegenden Einzelfällen sind sie dann verpflichtet, ihre Daten den Strafermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte es vor allem in der SPD heftigen Widerstand gegeben.

Zu der Verzögerung in der Gesetzgebung kommt es nun, weil die EU-Kommission Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Mängelliste vorgelegt hat. In ihrer Stellungnahme rügt die Kommission vor allem die verpflichtende Datenspeicherung im Inland als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die Gründe für eine ausnahmsweise Einschränkung dieser Freiheit, die Maas vorgebracht hatte, überzeugten die EU-Beamten offenkundig nicht. Maas hält an seiner Bewertung fest, lässt aber das weitere Vorgehen prüfen, wie aus dem Dokument hervorgeht.

Damit gerät die SPD-Spitze erneut unter Druck. Schon Ende Juni hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel beim Parteikonvent mit viel Aufwand für die Vorratsdatenspeicherung kämpfen müssen. Nun könnte die Verabschiedung gefährlich nah an den Bundesparteitag der SPD im Dezember rücken.

Von Jan Drebes