Berlin

Berlin: Friedliche Demonstranten werden nicht mehr gefilmt

Bis zu 50.000 Atomkraftgegner hatten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Kernenergie demonstriert. Das Motto damals - "Mal richtig  abschalten" - gilt künftig auch für die Kameras der Polizei, wenn alles friedlich ist. Das Filmen damals war rechtswidrig, so das Verwatungsgericht Berlin. Foto: dpa
Bis zu 50.000 Atomkraftgegner hatten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Kernenergie demonstriert. Das Motto damals - "Mal richtig abschalten" - gilt künftig auch für die Kameras der Polizei, wenn alles friedlich ist. Das Filmen damals war rechtswidrig, so das Verwatungsgericht Berlin. Foto: dpa

Die Berliner Polizei darf friedliche Demonstranten in Zukunft nicht mehr mit Videokameras überwachen. Das Verwaltungsgericht erklärte die langjährige Praxis für rechtswidrig.

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Berlin (dpa) – Die Berliner Polizei darf friedliche Demonstranten in Zukunft nicht mehr mit Videokameras überwachen. Das Verwaltungsgericht erklärte die langjährige Praxis für rechtswidrig.

„Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Polizei begründete ihre Videoaufnahmen damit, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wollte.

Die Richter werteten die Aufzeichnungen als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sympathisanten könnten sich durch die Videoaufzeichnungen abschrecken lassen, an Demonstrationen teilzunehmen, schreibt das Berliner Verwaltungsgericht in dem Montag zugestellten Urteil (VG 1K 905.09). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Anlass der Entscheidung war die größte Anti-Atomkraft-Demo seit 1986 in Deutschland. Am 5. September 2009 hatten in Berlin Zehntausende Menschen friedlich gegen die Nutzung von Kernenergie protestiert. Die Polizei hatte die Demonstration gefilmt, obwohl sie selbst keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Dagegen hatten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson geklagt.

Das Urteil habe auch grundsätzliche Bedeutung, sagte der Gerichtssprecher. Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und vielen anderen Bundesländern gilt, die kein eigenes Versammlungsgesetz haben, dürfen Polizisten Demonstrationen nur filmen, „wenn von den Teilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“.