Ausschankverbote, Frühwarnsystem, Fieberambulanzen: Die neuen Corona-Beschlüsse
1 Keine weiteren größeren Öffnungsschritte: „Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen, kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft!“, heißt es in dem Papier. „Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.“
2 Strafgelder: Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. Gaststättenbetreiber sollen prüfen, ob die Angaben plausibel sind. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt. Thüringen verlangt, dass bundesweit festgeschrieben wird, dass die Informationen nur für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.
3 Alkohol: Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.
4 Private Feiern: Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“ – aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern „dringlich empfohlen“.
5 Regionale Ausbrüche: Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden – gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung.
6 Frühwarnsystem: Die Länder sollen „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten. In Rheinland-Pfalz wird es künftig ein Ampelsystem geben. Die gelbe Warnstufe wird erreicht, wenn in einem Kreis oder einer Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tage fünf Tage lang bei 20 Fällen pro 100.000 Einwohner oder darüber liegt. Übersteigt diese 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander den Wert von 35, wird die Stufe Orange erreicht, bei über 50 dann Rot. Die Maßnahmen reichen von allgemeinen Verhaltensregeln bei Stufe Gelb über Verschärfungen der Personenbegrenzung und Maskenpflicht bei Orange bis hin zu einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und dem Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen bei Rot.
7 Fieberambulanzen: Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Pandemie hinzukommt, dürfte es enger werden in Arztpraxen und Krankenhäusern. Für Entlastung sollen Fieberambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen. Risikogruppen wie Senioren wird empfohlen, sich vorsorglich gegen die Grippe impfen zu lassen. Gesundheitsämter, die mit der Verfolgung von Kontakten zu Infizierten nicht mehr hinterherkommen, werden noch einmal daran erinnert, dass sie sich in diesem Fall bei den Landesbehörden melden sollen und diese wiederum das Robert Koch-Institut alarmieren.
8 AHA-Formel wird länger: Die bisherige AHA-Formel rät zu einem Abstand von 1,5 Metern, Hygiene und dem Tragen von Alltagsmasken. Nun sollen zwei neue Buchstaben dazu kommen: C wie Corona-Warn-App und L wie Lüften. Empfohlen wird auch im Herbst und im Winter regelmäßiges Stoßlüften.