Wiebaden

26-Jähriger fährt Ex-Freundin tot – Fast neun Jahre Haft

justizzentrum wiesbaden Foto: dpa

Ein junger Mann will nicht das Ende seiner Beziehung akzeptieren. Als seine Ex-Freundin den endgültigen Schlussstrich zieht, brennen bei ihm alle Sicherungen durch – und er überfährt die 22-Jährige mehrfach. Für den Richter eine Tat im Affekt.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Nach einem Streit über das endgültige Aus ihrer Beziehung hat ein 26-Jähriger in Wiesbaden seine Ex-Freundin mehrfach mit dem Auto überfahren und getötet. Das Landgericht Wiesbaden wertete die Tat am Freitag nicht als Mord, sondern als Totschlag – und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Die brutale Tat sei spontan und nicht geplant erfolgt, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Tat im Affekt

Der 26-Jährige habe im Affekt gehandelt, weil er sich wegen der endgültigen Trennung von der 22-Jährigen in einer aussichtslosen Situation gesehen habe, erklärte der Richter. Er sei verzweifelt und hoch erregt gewesen und habe sich nach einem Streit dann spontan entschlossen, die junge Frau zu töten.

Der Richter sprach von einer verachtenswerten Tat. Sie hatte sich im Sommer vergangenen Jahres in Wiesbaden ereignet. Nach einem heftigen Wortgefecht im Auto hatte die junge Frau den Wagen verlassen und war schnell weggegangen. Der Mann verfolgte sie in seinem Fahrzeug und überfuhr sie dann laut Zeugenaussagen mindestens dreimal.

„Ich wollte das nie“

Dem Verbrechen vorangegangen war ein monatelanges Auf und Ab in der Beziehung. Das endgültige Aus konnte der 26-Jährige nicht überwinden, sondern suchte immer wieder Kontakt. In seinem Schlusswort hatte er vor Gericht zu den Eltern gesagt: „Ich wollte das nie. Ich weiß, dass ich das nie wieder gutmachen kann. Das ist eine Strafe für das Leben und wird mich bis an mein Ende begleiten.“ Die Eltern waren als Nebenkläger aufgetreten. Die Mutter verließ noch während der Urteilsbegründung aufgelöst den Verhandlungssaal.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine lebenslange Haftstrafe für den Mann wegen Mordes gefordert. Er habe nach dem Motiv gehandelt: „Wenn ich sie nicht kriege, bekommt sie auch kein anderer.“ Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe von nicht mehr als acht Jahren plädiert.

dpa