Montabaur

Marktchancen: Kartellamt prüft Montabaurer FOC-Konkurrenz

Der Entwickler des geplanten Fashion Outlet Montabaur hat wegen der Mietverträge eines Konkurrenten das Bundeskartellamt eingeschaltet.
Der Entwickler des geplanten Fashion Outlet Montabaur hat wegen der Mietverträge eines Konkurrenten das Bundeskartellamt eingeschaltet. Foto: privat

Während Einzelhändler gleiche Wettbewerbsbedingungen für das geplante FOC am Montabaurer ICE-Bahnhof in punkto Ladenöffnungszeiten fordern, kämpft der Entwickler des neuen Einkaufszentrums an anderer Front um seine Marktchancen.

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Von Thorsten Ferdinand

Rainer Dommermuth, Geschäftsführer der Firma Fashion Outlet, hat das Bundeskartellamt eingeschaltet, weil der FOC-Konkurrent Wertheim Village seinen Mietern untersagen will, auch in Montabaur einen Laden zu eröffnen. Stein des Anstoßes sind sogenannte Radiusklauseln in den Mietverträgen der Bekleidungshersteller, die ein Geschäft im Wertheim Village betreiben.

Wie das Fachmagazin „Immobilien-Zeitung“ berichtet, untersagen diese Klauseln den Firmen, im Umkreis von 150 Kilometern ein weiteres Outlet-Geschäft zu eröffnen. Für die Montabaurer ist diese Regelung auch deshalb ärgerlich, weil satte 147 Kilometer Luftlinie die beiden Einkaufszentren trennen werden. Über die Autobahn sind es sogar rund 180 Kilometer.

Der Versuch einer gütlichen Einigung ist bereits gescheitert. Der Betreiber des Wertheim Village, die britische Firma Value Retail, will an den Radiusklauseln festhalten. Diese seien notwendig, um den Markterfolg der Outlet Center nicht zu gefährden und deshalb auch im Sinne der Mieter, argumentiert der Rechtsanwalt des Unternehmens. Diese Einschätzung teilen allerdings längst nicht alle Hersteller von Markenbekleidung. Die Firma Adidas zum Beispiel hat sich in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit solcher Vertragsklauseln mit Value Retail überworfen und wurde laut „Immobilien-Zeitung“ zwischenzeitlich aus allen Einkaufszentren der Briten in Deutschland verbannt. Und auch Rainer Dommermuth bezweifelt, dass die 150-km-Klauseln in den Mietverträgen zulässig sind.

Das Montabaurer FOC geht deshalb mit einer Zivilrechtsklage vor dem Mannheimer Landgericht gegen Value Retail vor. Gleichzeitig prüft das Bundeskartellamt die Klauseln. Die Behörde hat unter anderem 30 Mieter aus Wertheim Village zu ihrer Vertragssituation und ihrer Interessenlage befragt. Darüber hinaus wurde der Modeverband German Fashion angehört und um eine Stellungnahme gebeten.

Die Notwendigkeit einer Radiusklausel in den Mietverträgen wird in der Branche zwar nicht grundsätzlich bezweifelt, heißt es aus Insiderkreisen. 150 Kilometer Luftlinie seien aber unverhältnismäßig und dienten wohl lediglich dazu, Wettbewerbern den Marktzugang zu erschweren. Zum Schutz der Mieter seien solche Distanzen jedenfalls nicht erforderlich, argumentiert ein Branchenkenner.

Eine Entscheidung des Bundeskartellamts steht derzeit noch aus. Nichtsdestotrotz hält der Entwickler des Montabaurer Einkaufszentrums an seinem Vorhaben fest, mit dem Bau noch in diesem Jahr zu beginnen. Das Projekt werde nicht an dem kartellrechtlichen Streit scheitern, erklärt Mitarbeiter Michael Mille. Für den langfristigen Erfolg des Einkaufszentrums ist der Ausgang des Verfahrens aber durchaus von Bedeutung, denn einige Mieter in Wertheim zählen zum Standard derartiger Einkaufszentren.