Berlin

Fracking: Das ist künftig erlaubt

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des neuen Fracking-Gesetzes in die Ressortabstimmung gebracht. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Lesezeit: 2 Minuten
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Von unserem Berliner Korrespondenten Jan Drebes

Wird Fracking künftig erlaubt sein oder nicht?

Grundsätzlich wird Fracking in Deutschland nicht erlaubt sein. Allerdings gibt es im Gesetzentwurf Ausnahmen. Unternehmen dürfen demnach außerhalb sensibler Flächen wie Trinkwasserschutzgebieten durchaus Fracking zur Gewinnung von Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein beantragen und nach Genehmigung der Behörden auch einsetzen. Voraussetzung ist jedoch eine erfolgreiche Probebohrung im Vorfeld.

Welche Bestimmungen gelten für die Probebohrungen?

Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf eine wissenschaftlich begleitete Probebohrung, muss die betreffende Landesbehörde grünes Licht geben. Die dabei eingesetzte Flüssigkeit darf aber nicht wassergefährdend sein – das ist jedoch heute noch fast immer der Fall, auch wenn das Unternehmen ExxonMobil damit wirbt, ein Gemisch mit unbedenklichen Stoffen entwickelt zu haben. Die Probebohrungen dürfen dann auch in einer geringeren Tiefe als mindestens 3000 Metern vorgenommen werden.

Bleibt es also zunächst nur bei den Probebohrungen?

Ja, aber nur bis Ende 2018. Danach ist auch die Ausbeutung von Gaslagerstätten durch Fracking denkbar. Hintergrund ist, dass zunächst alle bis dahin durchgeführten Probebohrungen von einer Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 noch begutachtet werden müssen.

Welche Schritte müssten Unternehmen dann einhalten, um tatsächlich fracken zu können?

Zunächst muss diese sechsköpfige Expertenkommission, bestehend aus Geologen, Umweltbeamten und Geoforschern, bestätigen, dass keine Erdbebengefahr und Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Sie muss aber nicht einstimmig, sondern nur mit Mehrheit entscheiden. Die zuständige Landesbehörde kann dann grünes Licht geben, aber sie kann es trotz eines positiven Expertenvotums auch verweigern. Eine beim Umweltbundesamt angesiedelte weitere Kommission muss zudem die eingesetzte Flüssigkeit unter die Lupe nehmen. Kommen sie alle zu dem Schluss, dass das Fracking in der bestimmten Region unproblematisch ist, dürfte das Unternehmen ein neues Loch bohren, um die Lagerstätte auszubeuten. Das Loch der Probebohrung darf dafür nicht verwendet werden.

Wird die Öffentlichkeit bei den Zulassungsverfahren eingebunden?

Ja, denn sowohl für die Probebohrungen als auch für die tatsächlichen Frackingbohrungen müssen die Unternehmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung einholen. Dieses Verfahren ist für die Öffentlichkeit einsehbar.

Welche Macht haben die Länder?

Die Länder dürfen strengere Verbote gegen Fracking erlassen. Und sie können ihre Landesbehörden anweisen, keine Genehmigung zu erteilen. Den Unternehmen stünde danach aber der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten offen.

Wie reagieren Unternehmen auf die künftigen Regeln?

ThyssenKrupp-Chef Heinrich Hiesinger sagte unserer Zeitung: „Es ist gut, dass jetzt Freiraum geschaffen wird, um diese Technik entwickeln zu können.“ Man dürfe diese zwar nicht verharmlosen, „aber die Chancen sind auch unübersehbar“, sagte Hiesinger.

Wie geht es nun weiter mit dem Gesetzentwurf?

Das Kabinett könnte Anfang 2015 entscheiden, dann der Bundestag. Der Bundesrat muss den Änderungen im Bereich Wasser- und Naturschutz sowie dem Bergrecht nicht zustimmen. NRW-Umweltminister Remmel sagte jedoch: „Ich kann die Bundesregierung nur vor Tricks warnen, den Bundesrat beim Fracking zu umgehen.“ Vor der zweiten Jahreshälfte 2015 wird das Gesetz nicht in Kraft treten.