Koblenz

Falsches Verbrauchsdatum: Verbraucherschützer warnen vor Zwiebelmettwurst

Hack ist ein sensibles Lebensmittel und bietet durch seinen Herstellungsvorgang Krankheitserregern einen einen idealen Nährboden. Im Januar verkauftes Hackfleisch ist definitiv nicht bis zum Oktober genießbar... Foto: dpa
Hack ist ein sensibles Lebensmittel und bietet durch seinen Herstellungsvorgang Krankheitserregern einen einen idealen Nährboden. Im Januar verkauftes Hackfleisch ist definitiv nicht bis zum Oktober genießbar... Foto: dpa

Kein Wunder der Lebensmitteltechnik, sondern ein Fehler mit möglicherweise riskanten Folgen: Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt vor Mett mit dem Verbrauchsdatum 1. Oktober 2014.

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Die Holsteiner Putenräucherei hat dem Landesuntersuchungsamt zufolge „Frische Puten Zwiebelmettwurst“ zurückgerufen. Mit dem falschen Verbrauchsdatum 01.10.2014 ausgezeichnete Wurst ist möglicherweise auch an rheinland-pfälzische Supermarktfilialen ausgeliefert worden. Es handelt sich um die die 150-Gramm-Packung mit der Chargennummer 3, die auf dem Wurstclip eingestanzt ist.

Das Landesuntersuchungsamt rät vom Verzehr dieses Produkts dringend ab. Nach Überschreitung des Verbrauchsdatums können darin krankmachende Keime wie Salmonellen, Listerien oder Campylobacter auftreten. Auch wenn die Wurst noch appetitlich aussieht, riecht und schmeckt, kann sie längst verdorben sein.

Die betroffene Charge wurde in den Supermärkten des Landes umgehend aus dem Verkauf genommen, der Rückruf wird von den Behörden überwacht. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Artikel der Holsteiner Putenräucherei sind nicht betroffen.