Bauerntag: Landwirte wollen Ausnahmen beim Mindestlohn
Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn soll noch vor der Sommerpause des Bundestages Anfang Juli verabschiedet werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde soll dann von 2015 an für alle ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es bis 2017 für Branchen mit einem überregional gültigen Tarifvertrag. In seiner Grundsatzrede rechtfertigte Rukwied die Forderung nach Ausnahmen beim Mindestlohn für bestimmte Saisonarbeiter. „Alles andere gefährdet nicht nur deren Arbeitsplätze, sondern gefährdet auch Existenzen in der Landwirtschaft und den Sonderkulturen“, sagte er. In diesem Bereich, zu dem etwa Spargel und Wein gehören, machten die Lohnkosten 60 bis 80 Prozent der Kosten aus. Wenn hier in Sachen Mindestlohn nicht gegengesteuert werde, drohe die Gefahr, dass die Produktion in Länder wie Polen oder Rumänien abwandere, wo der Mindestlohn nur bei 2,31 Euro beziehungsweise bei 1,14 Euro liege, sagte Rukwied.
Ministerpräsidentin Dreyer hielt dem entgegen, es sei schwer, in einem Mindestlohngesetz Ausnahmen für unterschiedliche Bereiche und Branchen zu haben. Außerdem hätten Menschen, die diese harte Arbeit machten, Anspruch darauf, gut entlohnt zu werden. „Der Mindestlohn ist uns sehr wichtig in diesem Land, und ich würde mich freuen, wenn wir ihn auch entsprechend umsetzen könnten.“