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Zahlen und Fakten

Politisch gilt in Sachen Organspende aktuell die sogenannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jeder Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Entscheidung zur Organspende ernsthaft zu befassen und in einer Erklärung, dem Organspendeausweis, zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Entscheidung vor, etwa in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen. Quelle: Deutsche Stiftung Organspende (DSO)

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2018 gab es bundesweit 955 Organspender (inklusive Lebensspenden). Das entspricht 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. 2018 wurden etwa 5000 Personen neu auf die Warteliste aufgenommen.901 Personen auf der Warteliste sind 2018 verstorben. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten des Eurotransplant-Verbunds ist Deutschland das Land mit den meisten Patienten auf der ...