Auf kommunaler Ebene, also zum Beispiel bei Wahlen von Gemeinde- und VG-Räten sowie Kreistagen, ist das Wahlrecht mit 16 Jahren in Deutschland am weitesten verbreitet. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dürfen 16-Jährige wählen.