Vier Gebiete für Damwild

Das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) sieht im gesamten Hessen vier Gebiete vor, in denen Damwild dauerhaft leben darf. In diesen insgesamt etwa 44.000 Hektar großen Damwildgebieten im Rheingau-Taunus-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet, in der Region Hanau und bei Büdingen leben bis zu 1500 Tiere.

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Um zu große Verbissschäden zu vermeiden, wird die Population durch Abschusspläne reguliert.