Verhandlung im Zelt

Wegen der Corona-Pandemie und Abstandsregeln ist der Schwurgerichtsprozess um den absichtlich verursachten Lkw-Unfall nicht im Gebäude des Landgerichts verhandelt worden. Genutzt wurde wie auch für andere größere Prozesse ein Mietzelt in einem unmittelbar an der A 3 gelegenen Industriegebiet. Journalisten und Zuschauer sitzen dabei in einem separaten Raum, der mit einer Glasscheibe vom Verhandlungssaal getrennt ist.

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Werden in dem Saal die Mikrofone nicht genutzt, ist in dem separaten Raum nichts davon zu hören, was während der Verhandlung gesprochen wird. Auch ansonsten hat das Zelt Tücken: Anfangs gab es immer wieder akustische Probleme wegen des Verkehrslärms, zudem gestaltet sich die Temperaturregulierung schwierig.