Streitwert von 5000 Euro ist überschritten worden
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Dieser geschätzte Schaden soll ihm nämlich durch den Entzug der der Ausrichtung des Federweißenfestes entstanden sein. Mithin liegt der Streitwert insgesamt über der Grenze von 5000 Euro, und die Auseinandersetzung kann nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden. dad