Am Abend des 26. Oktobers 1962 greift die Staatsmacht durch: Polizeikräfte des Bundeskriminalamtes und Bundesanwälte rücken im Hamburger Pressehaus vor und besetzen die „Spiegel“-Redaktion. Der Verdacht: Landesverrat, der mit dem Artikel „Bedingt abwehrbereit“ vom 10. Oktober verübt worden sei. Die Redaktionsräume werden durchsucht und versiegelt. Über Wochen und Monate finden Untersuchungen, Befragungen, Verhöre statt. „Spiegel“-Mitarbeiter werden verhaftet, unter ihnen Herausgeber Rudolf Augstein.
Lesezeit: 6 Minuten
Am Abend des 26. Oktobers 1962 greift die Staatsmacht durch: Polizeikräfte des Bundeskriminalamtes und Bundesanwälte rücken im Hamburger Pressehaus vor und besetzen die "Spiegel"-Redaktion. Der Verdacht: Landesverrat, der mit dem Artikel "Bedingt abwehrbereit" vom 10. Oktober verübt worden sei. Die Redaktionsräume werden durchsucht und versiegelt. Über Wochen und Monate finden ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.