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Schneeräumung gilt der Gefahrenabwehr für Fußgänger: Strikte Vorgaben durch Neuregelung

Neu geregelt wird in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen die Schneeräumung auf Flächen ohne Gehweg. Nach einem Beschluss des Stadtrates gilt für Diez: Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.

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Das Räumgut ist so zu lagern, dass der Verkehr auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 Meter von Schnee freizuhalten.

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