Mal eben die Freiheitsstatue, das VW-Logo, Lego-Steine oder den Eiffelturm in 3-D auszudrucken, verstößt möglicherweise gegen Patent- und Markenrechte oder andere Rechtsnormen
Faustregel: Für den privaten Gebrauch ist vieles gebraucht, problematisch dürfte es immer dann werden, wenn man die Objekte verkaufen möchte. Wer ein markantes Bauwerk digitalisiert und die Baupläne für das Modell ins Internet stellt, verletzt möglicherweise die Urheberrechte des Architekten.