NPD: Für und Wider heiß diskutiert

In Bund und Ländern herrscht parteiübergreifend Einigkeit, dass die rechtsextreme NPD eine fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Weltanschauung verbreitet. An der Frage, ob sie verboten gehört, scheiden sich allerdings die Geister:

Lesezeit: 1 Minute
Bei einem NPD-Verbot stünde die Partei ohne staatliche Unterstützung da.<br />Aber sie wäre möglicherweise noch schwerer zu beobachten.
Bei einem NPD-Verbot stünde die Partei ohne staatliche Unterstützung da.
Aber sie wäre möglicherweise noch schwerer zu beobachten.
Foto: dpa

Die Länder sehen gute Chancen für ein Verbot und starten jetzt einen neuen Anlauf. Bundesregierung und Bundestag machen nicht mit und verweisen auf Risiken und Unwägbarkeiten. Ein Überblick über die Argumente:

Pro:

Im Parteiprogramm der NPD sind Thesen wie „Deutschland den Deutschen“ zu lesen oder „Integration ist Völkermord“. Die NPD beklagt eine Überfremdung und will Ausländer in ihre Heimat zurückschicken. Bei der Verbreitung solcher Positionen erhält die Partei Unterstützung vom Staat: 2012 strich die NPD laut Bundestagsverwaltung 1,436 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung ein.

Der Anspruch auf diese Geldspritze fällt bei einem Verbot weg. Die Parteistrukturen würden aufgelöst, die NPD würde ihre Mandate in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verlieren. Es gäbe keine Publikationen und Aufmärsche der NPD mehr – und ein Pfeiler der rechten Szene würde wegbrechen.

Kontra:

2003 scheiterte der erste Versuch, die NPD zu verbieten, weil der Verfassungsschutz bis in die Führungsebene der Partei Informanten hatte.

Fraglich ist, was der NPD konkret zuzurechnen ist. Sollte auch der zweite Anlauf scheitern, wäre das die größtmögliche politische Blamage für die Antragsteller und eine enorme Aufwertung für die NPD, die derzeit vor allem durch finanzielle Probleme, rückläufige Wahlergebnisse und Mitgliederschwund auffällt. Im Fall eines Verbots könnte sich die NPD immer noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Die Straßburger Richter haben relativ strenge Anforderungen an Parteiverbote. Weiteres Problem: Eine Ideologie verschwindet nicht durch ein Verbot. Die Sorge: Die Anhänger organisieren sich neu und sind für die Sicherheitsbehörden im Zweifel schwieriger zu beobachten.

Archivierter Artikel vom 03.12.2013, 06:47 Uhr