Hier ein Auszug aus dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben des Amtsgerichts Westerburg an die Notare in der Region aus dem Juni 2016:
„Leider muss ich mich heute in einer weniger erfreulichen Angelegenheit an Sie wenden. Sie werden zwischenzeitlich sicher festgestellt haben, dass sich die Bearbeitungszeiten des Amtsgerichts Westerburg bei Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhöht haben (insbesondere im Bereich der Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten).