„Normale“ und „atypische“ Beschäftigung

Experten unterscheiden „normale“ und „atypische“ Beschäftigung. Als „atypisch“ gelten Teilzeitarbeit mit bis zu 20 Wochenstunden, Minijobs, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und Zeitarbeit.

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Das Statistische Bundesamt erklärt: „Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen.“ Ein „normales“ Arbeitsverhältnis ist dagegen in der Regel zeitlich unbefristet, meist ein Vollzeitjob und sozialversicherungspflichtig.