Keine Waffenverbotszone

Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Sicherheitsgefühls im Anschluss an die Umfrage von 2017 beziehungsweise deren Auswertung nahm das von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Konzept „Sicherheit in Limburg“ auch die mögliche Ausweisung einer sogenannten Waffenverbotszone auf. Mit einer solchen Zone soll die Sicherheit der Bürger erhöht, das Gefahrenpotenzial im öffentlichen Raum reduziert werden; zudem ergibt sich die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten von Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden sowie die Reduzierung von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Nach einer Überprüfung durch das Polizeipräsidium liegen in Limburg jedoch keine Voraussetzungen zur Ausweisung einer Waffenverbotszone vor.

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Die Anzahl von Straftaten mit Einsatz von Waffen ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Straftaten zu gering, ebenso die Verstöße gegen das Waffengesetz, das hat die Auswertung der registrierten Taten ergeben. Die Ausweisung einer Waffenverbotszone ist an die Voraussetzung geknüpft, dass entsprechende Schwerpunkte vorhanden sind.