Hintergrund: Das sind die Vorschriften

Partikelfiltrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP) schützen vor festen und flüssigen Aerosolen. Sie unterliegen als persönliche Schutzausrüstung der Verordnung (EU) 2016/425. Solche Halbmasken müssen die Anforderungen der EN 149 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln“ (deutsche Fassung: EN 149:2001+A1:2009) erfüllen. Die Norm unterscheidet je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Den höchsten Schutz bietet dabei die FFP-3-Maske. Eine dicht sitzende FFP-2-Maske stellt einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen und Viren dar.

Anzeige

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken (chirurgische Masken) sind dünne Masken, aus einer zwischen zwei Stoffschichten eingebetteten Filterschicht. Der MNS verringert in erster Linie, dass Speicheltröpfchen des Trägers in die Umgebung gelangen. Da der MNS nicht dicht anliegt, schützt er nicht ausreichend vor einer luftgetragenen Infektion (Infos laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).