Gerichtsverfahren soll Frage klären, wer an der Infektion schuld trägt

Der Weilburger Patientenanwalt Burkhard Kirchhoff vertritt eine Frau, die 2011 in Idstein operiert wurde. Das dortige Krankenhaus erhielt OP-Besteck, das in der Zentralsterilisation des St.-Vincenz-Krankenhauses in Limburg aufbereitetet wurde. Die Frau wurde mit gegen Antibiotika resistenten Keimen infiziert, der Heilungsprozess war kompliziert.

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Sie stellte mit ihrem Anwalt Kirchhoff Strafanzeige. Seitdem gibt es unter anderem ein Gerichtsverfahren mit der Frage, wer an der Infektion schuld ist. Auf jeden Fall sind in Limburg Defizite zutage getreten, 2012 stand sogar die Schließung der Zentralsterilisation zur Debatte. Im Mai 2016 haben Vertreter der zuständigen Aufsichtsbehörden fünf Mängel in der Zentralsterilisation des Limburger St.-Vincenz-Krankenhauses entdeckt. Zuvor hatte 2015 der Hygieneexperte Hans-Martin Seipp eine noch umfangreichere Mängelliste vorgelegt und an die Staatsanwaltschaft gereicht. Die Klinikleitung verweist darauf, die Mängel seien behoben, es habe sich zudem nicht um gravierende Mängel gehandelt. Außerdem sei nun erneut eine Zertifizierung erteilt worden, die das Einhalten der Hygienevorschriften bestätige.