TagesThema
Fakten zum Betreuungsgeld

150 Euro pro Monat Wer sein Kind unter drei Jahren nicht in einer Kita oder bei einer Tagesmutter hüten lassen will, kann Betreuungsgeld beantragen. Vom 1. August dieses Jahres an erhalten Eltern 150 Euro pro Monat und Kind.

Bisher waren es seit der Einführung vor genau einem Jahr 100 Euro. Die Sozialleistung wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Dabei darf das Kind nicht vor dem 1. August 2012 geboren sein. Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern erwerbstätig sind.

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