TagesThema"Ein bloßes Aufdrehen eines Drahtes am Zaun stellt jedenfalls keine Sachbeschädigung dar."20.09.2017, 09:51 UhrAmtsrichter Gerald Michel in CochemAktualisiert am 20. September 2017 09:52 Uhr . Rhein-Zeitung bei Google bevorzugen Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter