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Die Evangelische Kirche im Rheinland und ihr Präses
Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist nach der lutherischen Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland und hat etwa 2,7 Millionen Gemeindemitglieder in 730 Parochial- und zwei Anstalts-Kirchengemeinden (Stand: Januar 2014). Die EKIR ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war ...