Der Fall Mehmet: Serienstraftäter mit 14 Jahren abgeschoben
Doch das hatte keine Konsequenzen, da er noch nicht strafmündig war. Als er 1998 als 14-Jähriger einen Schüler schlug und ausraubte, verurteilte ihn das Amtsgericht München zu zwölf Monaten Jugendstrafe. Daraufhin wurde der junge Türke ohne seine Eltern in die Türkei abgeschoben – ein Land, das er nur aus dem Urlaub kannte. 2002 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Abschiebung rechtswidrig war. haw
Archivierter Artikel vom 04.02.2015, 06:00 Uhr