Brüssel beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Foto: dpa
Deutschland - Die EEG-Umlage ist ein Politikum in Deutschland. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt.
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Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum. Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG- oder Ökostrom-Umlage. Wurden 2009 erst 5,27 Milliarden Euro über die Umlage auf die Strompreise aufgeschlagen, sind es nun 20,3 Milliarden Euro.