Darum ging es in dem Fall

Der Entscheidung des Verfassungsgerichts lag ein Fall aus Erfurt zugrunde. Einem ausgebildeten Lagerarbeiter wurde ein Job im Lager eines Onlineversands angeboten. Der Mann wollte aber lieber im Verkauf arbeiten.

Anzeige
Daraufhin kürzte ihm das Jobcenter Erfurt für drei Monate die Hartz-IV-Leistungen. Als es ihm später eine Erprobung im Verkauf ermöglichte, nahm der Mann diese Möglichkeit nicht wahr. Diesmal wurde das Geld um 60 Prozent gekürzt, wegen Wiederholung. Dies sei unzumutbar, so das Verfassungsgericht.