Darum ging es in dem Fall
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Daraufhin kürzte ihm das Jobcenter Erfurt für drei Monate die Hartz-IV-Leistungen. Als es ihm später eine Erprobung im Verkauf ermöglichte, nahm der Mann diese Möglichkeit nicht wahr. Diesmal wurde das Geld um 60 Prozent gekürzt, wegen Wiederholung. Dies sei unzumutbar, so das Verfassungsgericht.