Bewertung des Magistrats

Nach Einschätzung des Magistrats ist das geplante Vorhaben durchzuführen, ohne dass es zu Nachteilen für die gewerbliche Nachbarschaft kommt. In der Umnutzung und Umgestaltung des Areals wird eine Chance gesehen, einen ehemals industriell geprägten Standort weiterzuentwickeln und dabei verschiedene Möglichkeit einer Nutzung zu verwirklichen.

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Eine reine Wohnungsnutzung findet nicht statt.