Bei einem Schuldspruch ist eine lange Haftstrafe zu erwarten
Der Sanitärbereich auf dem Cochemer Campingplatz.
Christoph Bröder
In diesem Sanitärgebäude am Cochemer Campingplatz soll ein junger Matrose eine Niederländerin im September 2017 brutal überfallen und sexuell genötigt haben. Der mutmaßliche Täter muss sich zurzeit am Koblenzer Landgericht für die Tat verantworten. Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 177 (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
In besonders schweren Fällen ist eine längere Haftstrafe möglich. Nun ist abzuwarten, wie das Landgericht Koblenz den vorliegenden Fall beurteilt.