Aus der Beschlussvorlage

In der Beschlussvorlage zu dem Bauvorhaben zum Bebauungsplan für das Gebiet Wilhelm-von-Nassau-Kaserne heißt es: „Verfahrensmäßig kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden, da es sich bei den zu Grunde liegenden Vorhaben um Nachverdichtungen beziehungsweise andere Maßnahmen der Innenentwicklung handelt. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der Planungsumfang wesentlich geringer ist (keine Umweltprüfung erforderlich) und nicht zuletzt die Verfahrensdauer erheblich kürzer ist.

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Es sollte in Erwägung gezogen werden, den Antragsteller zumindest zur Stadtratssitzung einzuladen, um das Projekt nochmals vorzustellen.“