Hamburg

Urheberabgabe: Smartphones könnten viel teurer werden

Handyhersteller sollen Urheberrechtsabgaben zahlen. Ansonsten droht Verwertungsgesellschaft ZPÜ mit einer Klagewelle. Foto: dpa
Handyhersteller sollen Urheberrechtsabgaben zahlen. Ansonsten droht Verwertungsgesellschaft ZPÜ mit einer Klagewelle. Foto: dpa

In der Elektronik-Industrie gibt es einen neuen Streit um Urheberrechts-Forderungen: Die deutsche Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will mehr Geld und droht Apple, Samsung, Nokia und Co. jetzt mit Klagen.

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Nach Informationen von Spiegel Online fordern die ZPÜ-Mitglieder wie Gema oder die VG Wort, seit einiger Zeit eine Urheberrechtsabgabe für Smartphones und wollen jetzt juristische Schritte einleiten. Damit wollen die Mitglieder der Verwertungsggesellschaften für private Kopien von Inhalten, die auf Smartphones genutzt werden, entschädigen.

Aktuell fordert die ZPÜ folgende Tarife: Für ein Standardhandy soll eine Abgabe von 12 Euro fällig werden. Ein Smartphone mit Touchscreen soll laut ZPÜ je nach Speicherkapazität 16 oder 36 Euro kosten. Die aktuellen Forderungen sind deutlich höher, als noch vor 18 Monaten, heißt es in der Branche. Die Handyhersteller haben sich bisher aber nicht auf Verhandlungen über diese Tarife eingelassen. Deshalb droht die ZPÜ nun mit einer Klagewelle.

Experten fürchten Preisanstieg bis zu 20 Prozent

Der Branchenverband Bitkom kritisierte die Forderung der ZPÜ vehement. Die ZPÜ liegt bereits jetzt mit den großen Herstellern von Mobiltelefonen im Rechtsstreit. Darin geht es um einen älteren Tarif, den die ZPÜ vor 2011 für Handys festgesetzt hatte. Er beläuft sich auf gut fünf Euro pro Gerät. Bitkom warnt durch die Abgabe vor einem massiven Preisanstieg bei Handys und Smartphones: „Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern“, kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgaberelevant sind“, erklärt Smid weiter.

Aus diesem Grund stellt die IT-Branche eine Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Handys grundsätzlich in Frage. Der Verband erklärte, dass die Produkte primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt werden und nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Forderungen stoßen auf Unverständnis

Die Höhe der Forderung sorgt in der Wirtschaft für Unverständnis, da die bis zu 36 Euro deutlich die Abgaben von 5 Euro für einen MP3-Player übersteigen würden.Die Rechteverwerter halten jedoch an ihren Forderungen fest. Es droht laut Branchenkennern ein Rechtsstreit durch alle Instanzen.

Bereits 1963 wurde die ZPÜ von GEMA, GVL und VG Wort gegründet. Dieser Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften hat es sich zur Aufgabe gemacht die Vergütungsansprüche gegenüber Geräteherstellern geltend zu machen und an ihre Gesellschafter zu verteilen. Von Geräte- und Speichermedienherstellern verlangt die ZPÜ eine Pauschale pro Gerät (zum Beispiel pro Computer). Diese Kosten legen die Hersteller in der Regel auf die Endverbraucher um. nbo