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Schritt für Schritt ins Internet, Teil 22: Anleitung: Was beim Kauf von Software für Handy und Tablet-PCs zu beachten ist
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"Apps" heißen die Programme für Handys und Tablet-Computer. Erst seit wenigen Jahren hat sich der Begriff für die Helferlein eingebürgert. Viele dieser Anwendungen erfüllen nützliche Zwecke. Beim Kauf einer App gilt es ein paar Dinge zu beachten.

Lesezeit 5 Minuten

Von Marcus Schwarze

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Der Begriff der „App“ wurde vor einigen Jahren von Apple erfunden – als Wortspiel mit dem eigenen Unternehmensnahmen und als Verkürzung des Begriffs application (Anwendung). Seither hat sich „die App“ auch auf Handys und Tablets des konkurrierenden Systems von Google, Android, etabliert. Auch auf Tischcomputern sind Apps mittlerweile üblich.

Das Besondere an Apps ist die Verknüpfung mit dem Internet-Verkaufsladen: In diesen Shops von Apple („App Store) und Google (“Google Play„) finden sich Millionen von Anwendungen für die unterschiedlichsten Zwecke. Um sich von dort eine App aufs Gerät herunterzuladen, muss man sich anmelden – und eine Bezahlmöglichkeit beispielsweise per Kreditkarte hinterlegen (dazu später mehr). Der Einstieg in den Shop gelingt sowohl auf dem Gerät selbst als auch auf einem Desktop-Computer (= Tisch-PC oder Laptop). Sobald man sich mit seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat, kann man in den Apps stöbern und einzelne Anwendungen herunterladen. Macht man das auf dem PC oder Laptop, gilt es anschließend die Apps aufs Mobilgerät zu übertragen.

Diese Synchronisation gelingt neuerdings etwas einfacher als früher. Mit den entsprechenden Einstellungen gleichen sich Tischcomputer und Mobilgerät automatisch ab. Empfehlenswert dafür ist, dass das Mobilgerät in einem WLAN angemeldet ist. Damit schont man den Datenverbrauch übers Mobilfunknetz.

Wie findet man gute Apps?

Ein Blick auf die Verkaufs-Hitparaden hilft bei der Auswahl. In den Shops kann man sich beispielsweise die meistverkauften Apps anzeigen lassen oder die meistgeladenen (kostenlosen) Apps. Eine dritte Kategorie ist die der “umsatzstärksten„ Apps. Sie zeigt an, wofür andere Nutzer am meisten Geld ausgaben. Dazu gibt es Rubriken wie Spiele, Musik, Essen und Trinken, Nachrichten, Bildung und viele mehr – mit jeweils darin wieder aufgelistet den meistverkauften, meistgeladenen und umsatzstärksten Apps.

Allerdings sind diese Daten nicht allein Garant für eine “gute„ App. Zum einen kommt es natürlich auf den Einsatzzweck an, zum anderen helfen Bewertungen und Kommentare anderer Nutzer. Faustregel: Hat eine App viele positive Bewertungen auf einer Sterneskala von 1 (gefällt mir gar nicht) bis 5 (5 = Ist toll), so kommt die Anwendung ganz offensichtlich gut an. Liegen nur wenige Bewertungen vor, beispielsweise weniger als zehn, so ist Vorsicht geboten.

Wie läuft die Bezahlung?

Abgerechnet wird per Kreditkarte. Wer seine Kreditkartendaten nicht eingeben möchte, kann alternativ im Supermarkt eine Guthabenkarte für den Apple Store oder Google Play kaufen. Solche Karten für beispielsweise 25 Euro werden dann mit dem eigenen Zugang im Store verknüpft, man bekommt die im Supermarkt bezahlten 25 Euro im Apple Store beziehungsweise dem Google-Play-Store gutgeschrieben – und kann das Geld nach und nach für den Kauf neuer Apps verwenden.

Was ist ein In-App-Kauf?

Viele Apps sind zunächst kostenlos. Das ist ein gängiger und durchaus seriöser Trick der Hersteller, um überhaupt ihre Programme auf die Geräte von Anwendern zu bekommen. Nutzt man die App dann häufiger, entdeckt man irgendwann Funktionen, die wünschenswert sind, aber nicht freigeschaltet. So lässt sich beispielsweise in einer Navigations-App eine Karte für ganz Europa dazukaufen, während die Basisanwendung nur das Verkehrsnetz von Deutschland beinhaltet. Ebenso funktioniert auch die E-Paper-App dieser Zeitung: Die App selbst ist kostenlos; möchte man eine Tagesausgabe der Zeitung kaufen, wird ein In-App-Kauf der gewünschten Ausgabe nötig. Abonnenten unserer Zeitung können außerdem ein Digital-Abo erwerben, mit dem sie während der Dauer des Abos Zugriff auf alle Ausgaben bekommen.

Wo bleiben die Daten einer App?

Üblicherweise speichert jede App die damit verwendeten Daten in einem Unterverzeichnis der App selbst. Anders als bei Windows und auch Apple hat man als Laie keinen Zugriff darauf über herkömmliche Speicherverzeichnisse. Apps unterscheiden sich in diesem Punkt grundlegend von Windows und Co. Wie man an die Daten gelangt, hängt von der Programmierung der App ab.

Die beliebte App WhatsApp beispielsweise ermöglicht den Export eines Text-Gesprächs mit einem Gesprächspartner per E-Mail. Versandte Videos und Bilder werden damit nicht versandt. Die werden als Fotos und Videos im Speicherverzeichnis für die von Apple und Google vorgesehenen Haupt-Apps abgelegt.

Außerdem ist bei jeder App, die irgend etwas übers Internet erledigt, stets der Hersteller in der Lage, die Daten auf seinem eigenen Server zwischenzuspeichern. So ist es gut möglich, dass WhatsApp sämtliche Text-Gespräche mitschneidet. Jüngere Apps wie Threema versprechen zwar eine Verschlüsselung; wie gut und wie sicher dies aber passiert, kann von außen kein Anwender einsehen. Das gilt im Jahr 2014 für alle Apps: Absolute Sicherheit vor dem Zugriff Unbefugter auf persönliche Daten gibt es nicht.

Kann ich Apps auf ein neues Gerät übertragen?

Ja. Die Apps sind in aller Regel an den Account (= das Konto) im jeweiligen Verkaufsladen gekoppelt, nicht an ein Gerät. Bereits gekaufte Apps lassen sich daher auf ein neues Gerät per Synchronisation kopieren, sobald man sich mit derselben E-Mail-Adresse anmeldet.

Ob die früher genutzten Daten mitübertragen werden, hängt allerdings von der Qualität der jeweiligen App ab. Einige Anwendungen legen ihre Daten bei einem Speicherplatzanbieter wie Dropbox ab – dann bekommt man auch auf dem neuen Gerät Zugriff darauf.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die App missfällt?

Ja, das ist möglich. Auf Apple-Geräten hat man 90 Tage Zeit, sich den Kaufpreis erstatten zu lassen, bei Android-Apps 15 Minuten. Dazu muss man sich die Liste der erworbenen Produkte anzeigen lassen und kann dann den Grund für die “Rückgabe„ auswählen.

Kann man Apps vor dem Zugriff anderer schützen?

Auf den heutigen Mobilgeräten gibt es keine durchgängige Benutzeranmeldung wie bei Windows, mit der beispielsweise Eltern gezielt einzelne Apps vor dem Zugriff durch die Kinder schützen können. Hat man etwa sein E-Mail-Postfach auf dem Mobilgerät eingerichtet, erlangen auch die Kinder mit wenigen Fingertipps darauf Zugriff – und könnten Spaß-Mails versenden.

Immerhin kann man in den Einstellungen der Geräte Einschränkungen hinterlegen, damit Käufe nur mit Kenntnis des Kennworts möglich werden. Ein gewisser Jugendschutz ist über die eingebaute Kindersicherung möglich, so dass nur altersgerechte Medien (Videos und Musiktitel, Apps und Bücher) genutzt werden können.

In der Praxis ist das aber nach bisheriger Erfahrung nur wenig hilfreich: Keine Schutzsoftware kann heute alle Eventualitäten abbilden. Entweder schlägt die Passwortabfrage allzu oft an, oder es werden dennoch Inhalte durchgelassen, die man seinem Kind eigentlich nicht zumuten möchte.

Es empfiehlt sich, für den Kauf neuer Apps die immer wieder notwendige Passwortabfrage zu aktivieren. Noch wichtiger ist aber der Blick über die Schulter des Kindes, die Frage “Was machst Du da?" und letztlich das gemeinsame Erkunden der digitalen Welt. Ein Gerätepasswort, das direkt nach dem Einschalten abgefragt wird, ist dazu ebenfalls Pflicht, um die Zeiten der Nutzung zu kontrollieren.


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