Kommentar: Rechteverwerter wollen mehrfach abkassieren

So gut müsste man es haben: Für die gleiche Arbeit mehrfach Geld kassieren. Was normalerweise den Verdacht auf ein Betrugsdelikt weckt und vielleicht sogar den Staatsanwalt auf den Plan ruft, ist bei der GEMA und den Vewertungsgesellschaften, die sich in der Zentrale „ZPÜ“ zusammengeschlossen haben, das Geschäftsmodell.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Jochen Magnus zu den Forderungen der Rechteverwalter

Was für Medien, die zur Aufnahme von Text, Ton oder Bild gedacht sind, noch akzeptabel ist, uferte vor Jahren bei der Abgabe auf Hardware schon aus. Mit vielen, vermutlich den meisten PC wird gearbeitet oder gespielt. Da für die Leermedien bereits Urheberrechtsabgaben gezahlt werden, ist eine weitere Abgabe dafür schlicht unverschämt (sollte eine legale Privatkopie überhaupt noch möglich sein). Auch Abgaben bis 36 Euro für Festplatten sind zu viel.

Jeder Besitzer zahlt für:

  • PCs und Brenner (bis 17 €)
  • Tablets (ca. 15 €, von der Industrie noch nicht akzeptiert)
  • Festplatten (bis 34 €)
  • Mobiltelefone (bisher bis 12 €, künftig eventuell bis 36 €)
  • Fernseher mit Festplatte/DVD-Player/Settop-Boxen (bis 13 €)
  • MP3-/MP4-Player (bis 15 €)
  • USB-Sticks/Speicherkarten (bis 2 €)
  • Leerkassetten/CD-/DVD-Rohlinge (0,06 bis 3,50 € [Blue-ray])

Ganz und gar dreist ist die Forderung nach Abgaben für Mobiltelefone und Smartphones. Erstgenannte Gattung dient in hauptsächlich dem Zweck des Telefonierens. Mit Smartphones – wie auch mit Tablets – kauft man dagegen in aller Regel für viel Geld (Buchpreisbindung!) Bücher im App- oder Amazon-Store, kauft (oder streamed) Musik, kauft oder leiht kostenpflichtig Videos. Wenn überhaupt, dürfte dafür nur eine Abgabe in Höhe der Leermedien anfallen. Ähnliches gilt auch für MP4-Player, die mit hohen Abgaben belegt sind.

Der Verbraucher wird also mehrfach abkassiert, vor allem, wenn er die rechtmäßig erworbenen Musikstücke und Videos auf mehreren Geräten nutzt.

Abgaben sind mehrfach zu hoch

Die geforderten Abgaben sind ein Mehrfaches zu hoch. Um solche Abzocke zu vermeiden, müssten die Rechteverwerter aber strenger kontrolliert werden. Dafür ist das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Es ist, sozusagen von Amtswegen, recht urheberfreundlich und man kann nur hoffen, dass die Nutzung von Mobiltelefonen wirklich realistisch bewertet wird. Oder der Gesetzgeber eingreift und die Urheberrechtsabgaben neu regelt.