Hamburg

Gema gescheitert: Youtube muss vorerst keine Videos löschen

Die Gema wollte vor Gericht eine Löschung von 600 Musikvideos von der Plattform Youtube erreichen. Das Landgericht Hamburg wies eine einstweilige Verfügung zunächst zurück.
Die Gema wollte vor Gericht eine Löschung von 600 Musikvideos von der Plattform Youtube erreichen. Das Landgericht Hamburg wies eine einstweilige Verfügung zunächst zurück. Foto: DPA

Die Gema zieht gegen Youtube vorerst den Kürzeren: Das Hamburger Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Videoplattform YouTube abgelehnt. Eigentlich will die Musikverwertungsgesellschaft Geld von der Google Tochter.

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Hamburg – Die Gema zieht gegen Youtube vorerst den Kürzeren: Das Landgericht Hamburg hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Videoplattform YouTube abgelehnt.

Die Gema wollte erreichen, dass Musikvideos der von ihr vertretenen Künstler gelöscht werden. Die Zivilkammer sah allerdings die Eilbedingung des Antrags des Musikrechte- Verwerters Gema nicht gegeben. Das Gericht bezweifelt, dass die Gema erst kurz vor der Antragstellung wusste, dass die Videos bei YouTube abrufbar sind.

Mit dem Urteil hat das Gericht aber nicht darüber entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Dieser Anspruch muss jetzt in einem Klageverfahren geltend gemacht werden.

Eigentlich hat die Gema aber nicht die Löschung der Videos im Sinn, sondern will Geld von der Google Tochter für deren Ausstrahlung. Bis 2009 gab es auch einen Vertrag zwischen beiden Parteien, der auf einer Pauschalabgabe des Videoportals an die Verwertergesellschaft beruhte. Aufgrund steigender Abrufe der Musikvideos sah sich die Gema durch eine einmalige Abgabe jedoch benachteiligt. Deshalb will die Gema seit Auslaufen des Vertrages einen Betrag erreichen, der pro Wiedergabe abgerechnet wird.

Bislang konnten sich beide aber nicht einig werden: Laut Gema habe man einen Cent pro Wiedergabe gefordert, Google sagte dagegen, die Musikverwertungsgesellschaft habe 12 Cent verlangt. Als hier keine Einigung erzielt werden konnte, brach die Gema die Verhandlungen ab und versuchte, die heute verhandelte einstweillige Verfügung zu erwirken. (jak/dpa)