München

Amateur-Fußball: Zeitungen müssen vorerst nicht für Videos zahlen

Amateurfußball ist nicht im „Besitz“ eines Fußballverbandes, urteilte jetzt das Landgericht 1 in München. Im Beispielfoto spielen der SV Niederwörresbach (in blau) in der ersten Kreispokal-Runde im Hunsrück. Das Urteil bezieht sich zwar nur auf bayerische Vereine und Verbände, könnte aber richtungsweisend sein.
Amateurfußball ist nicht im „Besitz“ eines Fußballverbandes, urteilte jetzt das Landgericht 1 in München. Im Beispielfoto spielen der SV Niederwörresbach (in blau) in der ersten Kreispokal-Runde im Hunsrück. Das Urteil bezieht sich zwar nur auf bayerische Vereine und Verbände, könnte aber richtungsweisend sein. Foto: Manfred Greber

Die Zeitungsverlage in Bayern haben in einem Streit um Videoberichte vom Amateur-Fußball einen Etappensieg erzielt. Das Landgericht München I erließ eine Einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Fußballverband (BFV). Demnach können die Verlage bis auf weiteres nicht gezwungen werden, ihre Bewegtbilder von Amateurspielen der Bayern- und Landesligen kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv zu überlassen oder 500 Euro pro Spiel zu zahlen.

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„Der Verband will Geld für etwas, woran er gar keine Verwertungsrechte hat“, kritisierte der Chefredakteur der „Mittelbayerischen Zeitung“, Manfred Sauerer. Der Gerichtsbeschluss sei daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Der BFV-Anwalt Martin Stopper kündigte am Dienstag an, Widerspruch einzulegen: „Wir haben gute Argumente und werden im Rahmen des Verfahrens deutlich machen, dass es nur darum geht, die Rechte der Vereine zu schützen.“ (Az 17 HK O 7308/15)

Der Mittelbayerische Verlag hatte das Verfahren in Gang gesetzt. Zusammen mit dem „Nordbayerischen Kurier“, der „Main-Post“ und der Mediengruppe Oberfranken hat er zudem bei der Landeskartellbehörde Beschwerde gegen den BFV eingereicht. Der Anwalt der Verlage, Johannes Weberling, sieht beim BFV eine „illegale Verquickung von Verbandsrechten mit den wirtschaftlichen Interessen des Verbandes“.

dpa