Von ihrem 15,5 Millionen Euro starken Sechspunkteplan für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz erhoffen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Konrad Wolf also einen „innovativen Schub“. Das Ansinnen ist ja prinzipiell richtig – allerdings ist der Moment ebenso unpassend wie das Mittel: In einem als Hilfspaket deklarierten Programm Arbeitsstipendien als zentralen Baustein zu setzen, verwundert doch sehr.
Dies geht an den Bedarfen von Betroffenen in der akuten Krise vorbei: Musiker, bildende Künstler, Grafiker, Tänzer, Autoren, eben alle, die freiberuflich die Kultur und Kreativwirtschaft im Land blühen lassen. Wer sich als Kulturschaffender momentan sorgen muss, wie er oder sie die nächste Miete zahlt, soll jetzt kreative Konzepte aus dem Ärmel schütteln, sich damit um ein Arbeitsstipendium bewerben und darauf hoffen, im Idealfall 2000 Euro zu erhalten? Dies ist eine Vorgabe, die ebenso fragwürdig ist wie das – wieder mal – zögerliche Vorgehen in Mainz in der Krise. Verbände wie Pop RLP, Jazz RLP und der Landesmusikrat verweisen zu Recht auf Baden-Württemberg oder Bayern, wo Kulturschaffenden und Soloselbstständigen halbwegs unbürokratisch und zügig mit einem monatlichen Pauschalbetrag geho
lfen wird. Soziale Härten gibt es gewiss auch dort, aber die Hürden, um am Existenzlimit benötigte Hilfen zu bekommen, sind weitaus niedriger. Und das Wichtigste: Diese Hilfen fließen nach einem Antrag. Und nicht erst nach einer Bewerbung um ein Stipendium, die noch dazu erst ab dem 15. Mai eingereicht werden kann.
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