Polizeidirektion Bad Kreuznach
Zwei Verkehrsunfallfluchten unter Alkoholeinfluss beschäftigen die Bad Kreuznacher Polizei
Symbolbild
Arne Dedert/dpa

Bad Kreuznach und Windesheim (ots) - Gleich zu zwei Unfällen mit Fahrerflucht kam es in der Nacht vom 13. auf den 14.05. im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Kreuznach: Zunächst stieß gegen 00:15 Uhr ein 45 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz mit seinem PKW auf der Bosenheimer Straße in Bad Kreuznach in Höhe der Shell-Tankstelle gegen ein Schild und einen Baum.

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Der Fahrer setzte seine Fahrt nach der Kollision jedoch unbeirrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, und stellte seinen beschädigten PKW auf einem Parkplatz ab. Daraufhin entfernte er sich zunächst fußläufig. Wenige Minuten später konnte er jedoch durch Beamte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach in der Nähe seines Fahrzeugs angetroffen und kontrolliert werden. Der Mann wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,86 Promille auf und räumte den Verkehrsunfall letzten Endes ein. Der Sachschaden dürfte bei ca. 5000 EUR liegen.

Ebensowenig Glück hatte ein 32 Jahre alter Mann aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg.
So kollidierte dieser gegen 00:32 Uhr in der Hauptstraße in Windesheim mit einem geparkten PKW. Dabei wurde neben dem Parker auch das Fahrzeug des Unfallverursachers erheblich beschädigt, was den Fahrer jedoch nicht davon abhielt, die Unfallörtlichkeit in Richtung Schweppenhausen zu verlassen. Der Sachschaden an den beteiligten PKW dürfte bei über 15.000 EUR liegen.
Im Rahmen der Fahndung konnte der geflüchtete PKW durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der PI Bad Kreuznach im Gegenverkehr von Stromberg kommend festgestellt werden. Nach Wenden des Einsatzfahrzeugs konnte der PKW jedoch zunächst nicht mehr kontrolliert werden, da er sich bereits wieder in unbekannte Richtung entfernt hatte. Gegen 01:52 Uhr konnte der mit einem Atemalkoholwert von 2,1 Promille ebenfalls erheblich alkoholisierte mutmaßliche Fahrer letztendlich in der Ortslage Windesheim angetroffen werden.

Gegen beide Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, ihre Führerscheine wurden sichergestellt.

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