Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 15-Jähriger gemeinsam mit einem weiteren Jugendlichen auf einem E-Scooter unterwegs. Im Kreuzungsbereich Goethe-/Schumannstraße kam es zum Zusammenstoß mit dem Pkw eines 88-jährigen Fahrers. Der Autofahrer konnte sein Fahrzeug noch bis zum Stillstand abbremsen, während der E-Scooter nach derzeitigem Stand beim Abbiegen vermutlich die Kurve schnitt und frontal gegen den Pkw prallte.
Glücklicherweise stellte sich nach einer vorsorglichen Abklärung durch den Rettungsdienst heraus, dass niemand verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen dürfte Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich entstanden sein.
Die Polizei nahm den Unfall auf und prüft die möglichen Verkehrsverstöße der Beteiligten. Mit den Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten wurden zudem verkehrserzieherische Gespräche geführt.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass auf die Gefahren der gemeinsamen Nutzung eines E-Scooters hinzuweisen: E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme einer zweiten Person ist unzulässig. Durch das zusätzliche Gewicht können sich Fahr- und Bremsverhalten deutlich verändern. Insbesondere beim Bremsen, Ausweichen und in Kurven lässt sich der E-Scooter schwieriger kontrollieren.
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Zwei auf einem E-Scooter - Unfall in Hargesheim

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