Er wird einer Verkehrskontrolle unterzogen und hierbei können, wie auch bereits in der Vergangenheit, Anzeichen auf einen Betäubungsmittelkonsum gewonnen werden. Ein entsprechender Drogenschnelltest bestätigt die gemachten Feststellungen und liefert den Nachweis des Konsums von Amfetamin. Die Weiterfahrt wird untersagt und eine Blutprobe entnommen. Als Wiederholungstäter muss der Fahrer nun bei Bestätigung der Blutuntersuchung durch die Rechtsmedizin mit mindestens der Verdopplung des Bußgelds und einer Strafe von mehr als 1000EUR rechnen.
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Zur falschen Zeit am falschen Ort

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