Der PKW war den Beamten insofern bekannt, da dieser bereits vor wenigen Wochen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden konnte. Damals stellte sich heraus, dass der Fahrer des PKW nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Auch am gestrigen Tag handelte es sich um den selben Fahrer wie vor wenigen Wochen, welcher noch immer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Auch stand der Fahrer erneut unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, da dieser eigenen Angaben nach erst wenige Stunden zuvor Heroin konsumiert hatte. Der Fahrer muss sich nun erneut im Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. Zudem muss der 45-jährige damit rechnen, dass sein PKW bei erneutem Auftreten in gleichgelagertem Fall eingezogen wird.
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Wiederholungstäter erneut erwischt

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dpa