Eine Recherche in den polizeilichen EDV-Systemen bestätigte die Anschuldigungen gegenüber der 64-jährigen Fahrerin. Diese konnte zunächst im Rahmen der Fahndungsmaßname weder an ihrer Wohnanschrift, noch an der Halteranschrift angetroffen werden. Das Fahrzeug wurde allerdings etwas später im Rahmen der Streifenfahrt in der Ortslage Bingen-Büdesheim stehend gesichtet. Bei Absuche des näheren Umfelds nach der Fahrerin stieg diese in einem unbeobachteten Moment erneut in das Fahrzeug und fuhr los. Die Streife konnte das Fahrzeug unmittelbar aufnehmen und einer Kontrolle unterziehen. Der 64-Jährigen wurde unter lautstarkem Protest ihrerseits die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Sie wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen strafrechtlich verantworten müssen. Da es sich nicht um die erste Fahrt der Dame ohne Fahrerlaubnis handelte, befindet sich ein Fahrzeugschlüssel bereits bei der Polizei. Mit dem nun sichergestellten 2. Schlüssel sollten weitere Fahrten vorerst ausgeschlossen sein.
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Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis

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