Das Fahrzeug ist bereits in den vergangenen Wochen ins Visier der Beamten geraten. Bei den zurückliegenden Ereignissen konnte der Fahrer des Fahrzeugs stets ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen und kontrolliert werden. Auch am heutigen Tag konnte der 40-Jährige Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Aufgrund der Vielzahl der begangenen Verkehrsstraftaten wird nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz der genutzte PKW auf richterliche Anordnung beschlagnahmt. Eine weitere Strafanzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis wird entsprechend gefertigt. Auch muss sich die 29-jährige Fahrzeughalterin zum wiederholten Mal wegen des Dulden/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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Wiederholte Fahrt ohne Fahrerlaubnis endet mit Beschlagnahme des PKWs

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dpa
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