Auf einer Geraden kam der Fahrzeugführer aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und kam anschließend in einem angrenzenden Graben zum Stillstand.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille.
Aufgrund des festgestellten Alkoholeinflusses wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Führerschein des 30-Jährigen wurde beschlagnahmt.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro. Zu einem Fremdschaden kam es nicht.
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Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

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