Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein Pkw die Abfahrt der BAB 61 aus Richtung Koblenz kommend in Fahrtrichtung Gensingen. Beim Auffahren auf die B9 beabsichtigte der 30-jährige Fahrzeugführer über den Einfädelungsstreifen hinweg zu wenden und überfuhr hierzu eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung. Dabei übersah er einen nachfolgenden Pkw, der die B9 aus Richtung Bingen am Rhein kommend in Fahrtrichtung Gensingen befuhr.
Trotz eines sofort eingeleiteten Bremsmanövers des nachfolgenden Fahrzeugführers kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.
Der unfallverursachende Fahrer blieb unverletzt. Der 88-jährige Fahrer des zweiten Pkw erlitt leichte Verletzungen an der rechten Hand und klagte über Schmerzen im Brustbereich, seine 86-jährige Beifahrerin wurde mit Verdacht auf eine Rippenfraktur sowie aufgrund von Schmerzen in beiden Knien in ein Krankenhaus verbracht.
Beide Fahrzeuge waren infolge des Zusammenstoßes nicht mehr fahrbereit und mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 15000EUR geschätzt.
Der Verkehr musste für die Dauer der Unfallaufnahme polizeilich geregelt werden.
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Verkehrsunfall mit Personenschaden an der Anschlussstelle der A61 zur B9 bei Bingen Sponsheim

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