Anhand gefertigter Bilder der Zeugen des unfallverursachenden Fahrzeugs konnte schließlich ein 31-jähriger Mann als Fahrer des Kleintransporters zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls ermittelt werden. Dieser konnte im späteren Verlauf der Verkehrsunfallaufnahme an dessen Wohnanschrift angetroffen werden. Hierbei zeigte sich, dass der Mann neben einer Alkoholisierung von 0,77 Promille zudem auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Damit nicht genug war an dem Transporter zum Unfallzeitpunkt ein nicht zum Fahrzeug dazugehöriges Kennzeichen angebracht und ebenfalls kein Versicherungsschutz vorhanden. Neben der Verkehrsunfallflucht wurden somit zudem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz eingeleitet.
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Verkehrsunfall mit Auswirkungen

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